Kurtze und deutliche Nachricht, in welcher Verfassung die zu Glaucha an Halle, beydes zur Erziehung der Jugend, und zur Aufnehmung, auch nöthiger Verpflegung der Dürftigen gemachte Anstalten sich ietziger Zeit im Julio 1709 befinden. Zu Künstiger VII. Fortsetzung vorläuftig ertheiler, von August Hermann Francken / [August Hermann Francke].
Francke, August Hermann, 1663-1727. | Date: [1709]